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Oliver Stark
Verbandssekretär
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Zweckverband Kindes- und
Erwachsenenschutz Hinwil
Willkommen beim
ZV KES Hinwil!
Kurz erklärt
Der Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Bezirk Hinwil, bildet die Trägerschaft der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Hinwil. Als Zusatzangebot betreibt der Zweckverband eine Berufsbeistandschaft (BB Bezirk Hinwil), die im Auftrag der KESB Massnahmen des Erwachsenenschutzes gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches führt.
Er ist am 4. Oktober 2012 gegründet worden und umfasst die 11 Gemeinden des Bezirks Hinwil. Es sind dies: Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Fischenthal, Gossau ZH, Grüningen, Hinwil, Rüti ZH, Seegräben, Wald ZH und Wetzikon.
Die Gemeinden Bäretswil, Bubikon, Dürnten, Gossau ZH, Grüningen, Hinwil, Rüti ZH und Seegräben nutzen seit dem 1. Juni 2015 das Zusatzangebot der Berufsbeistandschaft Bezirk Hinwil. Seit 2016 nutzt auch die Gemeinde Wald das Zusatzangebot der Berufsbeistandschaft. Die Gemeinde Fischenthal nutzt das Zusatzangebot seit dem Jahr 2021. Die Stadt Wetzikon nutzt das Zusatzangebot ab dem 1. März 2023.
Für weitere Informationen zum Kindes- und Erwachsenenschutz besuchen Sie bitte die Webseite der KESB Bezirk Hinwil.
Für weitere Informationen zur Berufsbeistandschaft besuchen Sie bitte die Webseite der BB Bezirk Hinwil.
Dokumente
Die Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenschutz Bezirk Hinwil wurden vom Regierungsrat mit Beschluss vom 11. Juli 2018 genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen wurde Art. 17. Satz 2. Aus diesem Grund haben die Gemeinden des Zweckverbandes den Erlass zur Offenlegung der Interessenbindung verabschiedet.