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Die Statuten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenschutz Bezirk Hinwil wurden vom Regierungsrat mit Beschluss vom 11. Juli 2018 genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen wurde Art. 17. Satz 2. Aus diesem Grund haben die Gemeinden des Zweckverbandes den Erlass zur Offenlegung der Interessenbindung verabschiedet.